Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist Folgendes zu beachten:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder:
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen−, Verkehrs− Sicht− und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Befestigen Sie daher Ihr Smartphone immer mit einer passenden Halterung in Ihrem Fahrzeug, um sicherzustellen, dass auch im Fall von kritischen Fahrsituationen keine Gefahr für die Fahrzeuginsassen und das Fahrzeug entstehen. Verfolgen Sie während der Fahrt nicht für längere Zeit die Anzeige Ihres Smartphones. Notwendige Einstellungen zur Navigation sowie die Eingabe des nächsten Zielortes müssen vor Fahrtantritt durchgeführt werden. Geben Sie ihren Fahrzeugtyp (LKW/PKW) korrekt in der Chemiepark App an.
Bedienen Sie Ihr Gerät nicht während der Fahrt, um nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt zu werden. Halten Sie sich stets an geltende Gesetze und beachten Sie die Verkehrsschilder. Die Straßenverkehrsordnung hat in jedem Fall Vorrang vor den Anweisungen aus der Navigation der Chemiepark App. Folgen Sie der vorgeschlagenen Routenführung nur dann, wenn es Ihnen als sinnvoll und möglich erscheint, Sperrungen im Chemiepark sind immer zu beachten. Die InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Hinweise zurückzuführen sind.